Gassi-Service ist absetzbar! 💰
Wenn Ihr Hund durch einen Dienstleister in den Genuss einer Hundebetreuung kommt, ist dies unter bestimmten Bedingungen absetzbar:
⭕Rechnung muss per Banküberweisung belegt werden
⭕Hund muss von Zuhause geholt und wieder dorthin gebracht werden
⭕maximale Ausführzeit: ein bis zwei Stunden
So lassen sich 20% der Rechnungssumme als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich absetzen (maximal 4000€ im Jahr).
Also frisch ans Werk, bzw. ran an die Steuererklärung.
Weitere Steuer-spar-tipps für Hundehalter werden folgen…