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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Stadthund

1. Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem „Stadthund“, Inhaberin Chiara Carcagni (im Folgenden „Stadthund“ genannt) und dem Eigentümer/Hundehalter (im Folgenden „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Stadthund ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Stadthund weist den Kunden schriftlich explizit darauf hin, dass die Änderung als akzeptiert gilt, falls der Kunde dieser nicht innerhalb von einem Monat widerspricht.

2. Vertragspflichten Stadthund

Stadthund verpflichtet sich, den Hund in tier- und artgerechter Weise zu betreuen, zu versorgen und mit bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
Wenn aus Gründen der Betreuung Schlüssel zwecks Abholung oder Rückgabe des Tieres an Stadthund übergeben werden, so übernimmt Stadthund keinerlei Haftung und/oder Schäden für den Fall des Verlustes dieses Schlüssels. Terminverschiebungen aufgrund von Unmöglichkeiten, die im Stadthund ihren Ursprung haben, werden dem Kunden schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht. Stadthund wird in diesem Fall versuchen, alternative Möglichkeiten aufzuzeigen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, ebenso wird jeglicher Schadensersatz aufgrund von Terminverschiebungen außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

a) Hundebetreuung (Stadtsitting)
Stadthund übernimmt während eines zuvor mit dem Hundehalter generell schriftlich (in Ausnahmefällen auch telefonisch) vereinbarten Zeitraumes die Betreuung von Hunden. Während des Zeitraumes der Betreuung wird das Tier beschäftigt und Gassi geführt. Nach Absprache und auf geeignetem Gelände erhalten die Hunde Freilauf.
Die Teilnahme am Stadtsitting kann nur mit einer Regelmäßigkeit von mindestens 1x wöchentlich gebucht werden.

b) Hundeschule (Stadttraining)
Die Termine der Hundeschule werden als Kurse für Gruppen oder als Einzelunterricht auf einem Übungsplatz oder vor Ort angeboten. Die Übungsstunden in der Umgebung werden je nach Trainingsinhalt unter Berücksichtigung bzw. Einbeziehung der dortigen Gegebenheiten abgehalten.

c) Freizeitangebote (Stadtaktiv)
Bei den Sportangeboten aus dem Bereich „Stadtaktiv“ wird von Stadthund ausschließlich der Umgang mit dem Hund im
Rahmen der gewählten Sportart gelehrt. Ausreichende Kenntnisse des Kunden in der gewählten Sportart werden vor-
rausgesetzt.

3. Vertragspflichten Kunde

Der Kunde hat auch während der Vertragslaufzeit dafür Sorge zu tragen, dass das zu betreuende Tier sämtliche notwendigen Impfungen rechtzeitig erhält und der Impfausweis gepflegt wird. Aktuelle Krankheiten und Läufigkeit des Tieres sind dem Stadthund bei Übergabe mitzuteilen, ggf. behält sich Stadthund je nach Art der Krankheit vor, die Betreuung des Tieres für den Zeitraum bis zur Genesung abzulehnen, ohne dass Stadthund daraus Nachteile entstehen.
Grundsätzlich sind vereinbarte Termine einzuhalten.

Bei Verschiebungen oder Absagen durch den Kunden sind folgende Hinweise zu beachten:

Für die Dienstleistung Stadtsitting:

  • Während der gesamten Vertragslaufzeit wird bei Absage eines Termines 50% des vereinbarten Entgeltes als Reservierungsgebühr erhoben.
  • Erfolgt die Absage binnen 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Betrag berechnet.

Bei der Dienstleistungen Stadttraining und Stadtaktiv:

  • Eine Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich.
  • Erfolgt die Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn, so werden 75 % der Kursgebühr berechnet.

Der Kunde verpflichtet sich, durch Bekanntgabe geeigneter Daten eine jederzeitige Kontaktaufnahme durch Stadthund im Bedarfsfall zu ermöglichen.

4. Aufnahmebedingungen

  • Der Hund kann nur zu einer Aktivität von Stadthund aufgenommen werden, wenn:
  • der Hund sämtliche erforderlichen Schutzimpfungen rechtzeitig erhalten hat
  • der Hund regelmäßig Floh- und Wurmmittel erhält
  • der Hund vom Kunden ausreichend und artgerecht versorgt wird
  • der Hund steuerlich gemeldet ist
  • der Hund den Anforderungen der Tages- und Nachtbetreuung physisch und psychisch gewachsen ist
  • bei dem Hund keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
  • eine Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegt
  • der Hund im Falle von geplanten Gruppenaktivitäten die notwendige Sozialverträglichkeit aufweist

Die Einhaltung dieser Regelung ist bei der erstmaligen Anmeldung des Tieres gegenüber dem Stadthund in geeigneter Form nachzuweisen.

Verletzte Hunde, Tiere mit Parasitenbefall oder auch läufige Hündinnen sind von der Teilnahme an sämtlichen angebotenen Maßnahmen ausgeschlossen.

5. Tierärztliche Behandlungen

Sollte während der Betreuung von Stadthund eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen, bzw. soweit sie von Stadthund verauslagt wurden auf erstes Anfordern hin auszugleichen. Gleiches gilt für etwaige Transportkosten.

6. Haftung

Da bei Stadthund die artgerechte Rudelhaltung praktiziert wird und die Hunde viel Freilauf in zum Teil unebenen Gelände erhalten, kann z.B. für Verletzungen der Tiere oder deren Entweichen, welche aus dem Freilauf resultieren, keinerlei Haftung übernommen werden.
Generell wird die Haftung von Stadthund im Verhältnis zum Hundehalter bzw. Kunden für durch Stadthund am zur Betreuung übergebenen Hund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Nachweispflicht für ein entsprechendes Verschulden von Stadthund trägt der Kunde.
Für Schäden, die das vom Kunden zur Betreuung übergebene Tier bei Dritten anrichtet, haftete der Kunde ausschließlich und vollumfänglich (Tierhalterhaftung, § 833 BGB). Stadthund wird insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt.
Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer / innen (Kunden) auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und darüber in Kenntnis zu setzen.
Jeder Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und / oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko.

7. Kündigung

Der Betreuungsvertrag (Stadtsitting) kann seitens des Kunden 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Durch Stadthund kann der Vertrag aus wichtigem Grund (insbesondere aufgrund des Verhaltens des Hundes) jederzeit, auch mündlich gekündigt werden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund spätestens binnen 3 Stunden nach Mitteilung der Kündigung abzuholen. Die Abholung durch Dritte, die Stadthund nicht bekannt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig.

8. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder die gesamte Aufhebung des Vertrages – ebenso wie die Änderung dieser Klausel – bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.