Ab dem 15. März bis zum 15. Juli ist in Bremen wieder Leinenzwang für Hunde angesagt. Die Leinenpflicht herrscht pauschal in der freien Landschaft, also auf und an allen Grünflächen, Wiesen, Deichen, Feldern und Wäldern inner- und außer Orts. Mit dieser Maßnahme möchte man die Vögel und Wildtiere schützen, insbesondere die Bodenbrüter und Jungtiere. Diese Vorschriften gelten nur für Hunde – nicht für Katzen!
Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Meiner Meinung nach, steht diese pauschale Bestimmung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz (artgerechte Bewegung) und leider gibt es kaum Ausweichmöglichkeiten in Form von Freilaufflächen in Bremen.
Andere Bundesländer, andere Sitten
Zu der Brut- und Setzzeiten gibt es deutschlandweit keine einheitliche Regelung jeder kocht sein eigenes Süppchen und nur einzelne Kommunen sehen diesen allgemeinen Zwang vor:
Niedersachsen: 1. April – 15. Juli
Sachsen-Anhalt: 1. März – 15. Juli
Saarland: 1. März – 30. Juni
Für alle weiteren Bundesländer konnte ich keine Verordnung zu Brut- und Setzzeiten finden.
Für Hundehalter ist es ratsam, sich über die jeweiligen Gesetze und Vorschriften zur allgemeinen Hundehaltung in jedem Bundesland zu informieren! (generelles Hundeverbot, öffentlichen Verkehrsmittel, Innenstädte, Einkaufszentren und Fußgängerzonen, Maulkorbpflicht, Listenhunde, Jagdrevier, Leinenlänge, etc.)